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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites, Landingpages und Web-Anwendungen · ausschließlich für Unternehmer (B2B) · Stand: Juni 2026. WEBSORA — ein Angebot der AVEN – Akash Kapoor, Am Felsenkeller 41a, 65527 Niedernhausen · USt-IdNr. DE365437987.

Faires 50/50-Modell

50 % bei Auftrag, 50 % bei Abschluss. Keine versteckten Kosten — alle Preise zzgl. USt.

Schnell live

Start direkt nach Zahlungseingang der Anzahlung — Landingpages in der Regel in ~5 Tagen.

3 Nachbesserungen inkl.

Nach Abnahme sind drei Nachbesserungs-Versuche im Preis enthalten. Danach fair nach Aufwand (75 €/Std.).

Ihre Website gehört Ihnen

Mit vollständiger Zahlung erhalten Sie das Nutzungsrecht — Hosting & Domain übernehmen wir auf Wunsch komplett.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Webdesign-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen zwischen Websora — einem Angebot der AVEN – Akash Kapoor, Am Felsenkeller 41a, 65527 Niedernhausen („Websora“) — und dem Auftraggeber.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Websora ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt — auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung in Kenntnis solcher Bedingungen.

(4) Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand sind Konzeption, Gestaltung, Programmierung und Bereitstellung von Websites, Landingpages und Web-Anwendungen sowie damit zusammenhängende Leistungen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektvereinbarung.

(2) Websora schuldet die Erstellung des vereinbarten Werks, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder gestalterischen Erfolgs. Innerhalb des Auftrags besteht gestalterische Freiheit.

(3) Wünsche über den vereinbarten Umfang hinaus (Change Requests) werden gesondert nach Aufwand mit 75,00 € netto/Std. vergütet und können Termine angemessen verschieben. Ausdrücklich gewünschte Express-Bearbeitung außerhalb üblicher Geschäftszeiten kann mit einem Zuschlag von 50 % angeboten werden.

(4) Websora darf zur Leistungserbringung Subunternehmer und Drittdienste (z. B. Hosting, Schriften, Bibliotheken, KI-gestützte Werkzeuge) einsetzen; Ergebnisse werden von Websora geprüft.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von Websora sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Websora oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande.

(2) Projektbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem Websora mit der individuellen Bearbeitung beginnt (z. B. Konzept, Design oder Entwicklung).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugänge, Freigaben) rechtzeitig, vollständig und digital verwertbar bereit.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Nutzungs-, Marken- und Urheberrechte zu besitzen, und stellt Websora von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei — einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung —, die aus der Nutzung gelieferter Inhalte resultieren.

(3) Verzögerte Mitwirkung verschiebt Termine angemessen; entstehende Mehraufwände trägt der Auftraggeber. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

(4) Liefert der Auftraggeber angeforderte Inhalte nicht binnen 30 Tagen nach Aufforderung, darf Websora das Werk mit professionellen Platzhalterinhalten fertigstellen und zur Abnahme bereitstellen. Spätestens 60 Tage nach Aufforderung gilt das Projekt als abgeschlossen; die Restvergütung wird fällig. Späterer Einbau nachgelieferter Inhalte erfolgt nach Aufwand (§ 2 Abs. 3).

§ 5 Termine

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden; sonst sind Bearbeitungszeiten unverbindliche Richtwerte.

(2) Verbindliche Termine setzen rechtzeitige, vollständige Mitwirkung voraus; Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern Fristen entsprechend.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Zahlungsmodell 50/50: 50 % Anzahlung fällig mit Auftragserteilung; 50 % Restzahlung bei Projektabschluss bzw. Abnahme (einschließlich Abnahmefiktion nach § 8 und Abschlussfiktion nach § 4 Abs. 4).

(2) Die individuelle Bearbeitung beginnt nach Eingang der Anzahlung. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt.

(3) Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz, Pauschale 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB), Einstellung laufender Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang; weitergehender Verzugsschaden vorbehalten.

(4) Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltung nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 7 Projektabbruch, Pause und Stornierung

(1) Mit Projektbeginn (§ 3 Abs. 2) ist die 50 %-Anzahlung endgültig verdient und wird nicht erstattet — unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Projekt zurückzieht, pausiert oder nicht weiterführt. Eine Rückabwicklung individuell zugeschnittener Leistungen nach Bearbeitungsbeginn ist ausgeschlossen.

(2) Darüber hinaus erbrachte Leistungen sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten.

(3) Ruht das Projekt auf Wunsch oder aus der Sphäre des Auftraggebers länger als 60 Tage, gilt es als abgebrochen (Abs. 1–2). Eine spätere Wiederaufnahme erfolgt als neues Projekt; bereits geleistete Zahlungen werden nach billigem Ermessen angerechnet, zzgl. einer Reaktivierungspauschale von 290,00 € netto.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beidseitig unberührt. Kündigt Websora aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt Websora das Werk zur Abnahme bereit; der Auftraggeber erklärt die Abnahme innerhalb von 3 Werktagen.

(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn innerhalb der Frist keine wesentlichen, vertraglich geschuldeten Mängel schriftlich und konkret gerügt werden oder das Werk produktiv genutzt wird (z. B. Live-Schaltung).

(3) Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig.

§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an Werken, Entwürfen und Quelldateien bei Websora (Rechtevorbehalt).

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Übertragung an Dritte oder Bearbeitung über den Vertragszweck hinaus bedarf gesonderter Vereinbarung.

(3) Konzepte, Code-Strukturen, Frameworks und wiederverwendbare Bausteine verbleiben bei Websora und dürfen anderweitig genutzt werden. Drittkomponenten (z. B. Open Source, Schriften) unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

(4) Die Herausgabe offener Quell-/Arbeitsdateien ist nicht geschuldet; sie kann gesondert vereinbart und vergütet werden.

§ 10 Hosting, Domain und Betreuung

(1) Hosting und Domain sind nicht im Werkpreis enthalten. Standardmäßig übernimmt Websora beides im Rahmen laufender Betreuung: Domain 25,00 € netto/Jahr, Hosting 250,00 € netto/Jahr.

(2) Laufzeit jeweils 12 Monate, automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, kündbar in Textform mit 3 Monaten Frist zum Laufzeitende. Preisanpassungen sind höchstens einmal jährlich mit 6 Wochen Vorankündigung möglich; bei Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden.

(3) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen darf Websora gehostete Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend sperren; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

(4) Auf Wunsch betreibt der Auftraggeber Hosting/Domain selbst; Sicherheit, Updates, Backups und Pflege liegen dann allein bei ihm.

(5) Nachträgliche Änderungen am Setup, Support- und Betreuungsleistungen werden — soweit nicht von § 11 Abs. 5 erfasst — mit 75,00 € netto/Std. abgerechnet. Sonstige Drittleistungen (Lizenzen, Stockmaterial o. Ä.) werden gesondert berechnet.

§ 11 Gewährleistung

(1) Websora übernimmt keine Garantie — insbesondere nicht für wirtschaftlichen Erfolg, Suchmaschinen-Platzierungen, Reichweiten, Conversion-Raten, ununterbrochene Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit in jeder Hard-/Softwareumgebung.

(2) Bei berechtigten, fristgerecht gerügten Mängeln leistet Websora nach eigener Wahl Nachbesserung; schlägt diese endgültig fehl, kann der Auftraggeber im gesetzlichen Rahmen mindern. Weitergehende Mängelansprüche sind gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Verjährung von Mängelansprüchen: 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Ausgeschlossen sind Mängel aus nachträglichen Änderungen, unsachgemäßer Nutzung, Eingriffen Dritter, unterlassenen Updates oder vom Auftraggeber gelieferten Inhalten.

(5) Nachbesserungen erfolgen nach vollständiger (100 %) Bezahlung. Nach Abnahme sind drei (3) Nachbesserungs-Versuche inklusive (bezogen auf den ursprünglichen Leistungsumfang); weitere Anpassungen nach Aufwand mit 75,00 € netto/Std.

§ 12 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Websora nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist sie ausgeschlossen.

(3) Die Haftung ist insgesamt auf den jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust, Betriebsunterbrechung sowie mittelbare und Folgeschäden.

(4) Für Datenverlust wird nur gehaftet, soweit der Auftraggeber ordnungsgemäße, regelmäßige Datensicherungen durchgeführt hat und die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederherstellbar gewesen wären.

(5) Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Websora. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden Vorschriften bleibt unberührt.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Ausfall von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastruktur, behördliche Maßnahmen) befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten; Termine verschieben sich entsprechend.

§ 14 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke. Ausgenommen sind offenkundige oder rechtmäßig anderweitig bekannte Informationen.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter websora.de/datenschutz. Verarbeitet Websora personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien auf Wunsch einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO.

§ 16 Referenzrecht und Urhebervermerk

(1) Der Auftraggeber räumt Websora das zeitlich und räumlich unbeschränkte, dauerhafte, nicht-exklusive Recht ein, die erstellte Website ganz oder in Teilen — einschließlich Screenshots, Videos, Texten und Beschreibungen — zu Referenz-, Portfolio- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen und vorzuführen (z. B. Website, Social Media, Angebote, Präsentationen). Dieses Recht besteht nach Projektende unbefristet fort; Name und Logo des Auftraggebers dürfen dabei genannt werden.

(2) Die Nutzungsrechte des Auftraggebers (§ 9) bleiben unberührt — ihm gehört die Website.

(3) Websora darf im Footer der erstellten Website einen dezenten Urhebervermerk mit Verlinkung führen („Made by Websora“). Auf Wunsch wird dieser gegen eine einmalige Vergütung von 190,00 € netto entfernt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Websora.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Die Abtretung von Ansprüchen gegen Websora an Dritte bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Fragen zu diesen AGB? Wir sind persönlich für Sie da: websora@websora.de · +49 69 66779755

Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig und branchenüblich erstellt, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Es gelten ergänzend das Impressum und die Datenschutzerklärung.

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