§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Webdesign-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen zwischen Websora — einem Angebot der AVEN – Akash Kapoor, Am Felsenkeller 41a, 65527 Niedernhausen (nachfolgend „Websora") — und dem Auftraggeber.
(2) Das Angebot von Websora richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — insbesondere Gründer, Start-ups, Selbstständige und Unternehmen — sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Websora stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn Websora in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand sind die Konzeption, Gestaltung, Programmierung und Bereitstellung von Websites, Landingpages und Web-Anwendungen sowie damit zusammenhängende Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Projektvereinbarung.
(2) Websora schuldet die Erstellung des vereinbarten Werks, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder gestalterischen Erfolgs. Innerhalb des Auftrags besteht gestalterische Freiheit.
(3) Leistungs- und Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Change Requests), werden gesondert nach Aufwand zum jeweils gültigen Satz vergütet und können vereinbarte Termine verschieben.
(4) Websora ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Drittdienste (z. B. Hosting, Schriften, Bibliotheken, KI-Werkzeuge) einzusetzen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von Websora sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Websora oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande.
(2) Als „Projektbeginn" im Sinne dieser AGB gilt der Zeitpunkt, zu dem Websora mit der individuellen Bearbeitung des Auftrags beginnt (z. B. Konzept, Design oder Entwicklung).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugänge, Freigaben) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter, digital verwertbarer Form bereit.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Nutzungs-, Marken- und Urheberrechte zu besitzen. Er stellt Websora von sämtlichen Ansprüchen Dritter — einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung — frei, die aus der Nutzung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte resultieren.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich Termine angemessen; hierdurch entstehende Mehraufwände und Kosten trägt der Auftraggeber. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Termine und Verzug
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen sind angegebene Bearbeitungszeiten unverbindliche Richtwerte.
(2) Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern die Fristen entsprechend.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungsmodell (50 / 50):
- 50 % Anzahlung vor Projektbeginn, fällig mit Auftragserteilung.
- 50 % Restzahlung bei Projektabschluss bzw. Abnahme.
(2) Mit der individuellen Bearbeitung wird erst nach Eingang der Anzahlung begonnen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Websora berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen und laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Projektabbruch und Stornierung
(1) Mit Projektbeginn (§ 3 Abs. 2) ist die 50 %-Anzahlung endgültig verdient und wird nicht erstattet — unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Projekt anschließend zurückzieht, pausiert oder nicht weiterführt. Da es sich um individuell auf den Auftraggeber zugeschnittene Leistungen handelt, ist eine Rückabwicklung nach Bearbeitungsbeginn ausgeschlossen.
(2) Über die Anzahlung hinaus bereits erbrachte Leistungen sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Kündigt Websora aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung stellt Websora das Werk zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft das Ergebnis und erklärt die Abnahme innerhalb von 7 Tagen.
(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist wesentliche, vertraglich geschuldete Mängel schriftlich und konkret rügt oder das Werk produktiv nutzt (z. B. Veröffentlichung/Live-Schaltung).
(3) Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig.
§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Werken, Entwürfen und Quelldateien bei Websora (Rechtevorbehalt).
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Übertragung an Dritte oder eine Bearbeitung über den Vertragszweck hinaus bedarf gesonderter Vereinbarung.
(3) Konzepte, Code-Strukturen, Frameworks, Bibliotheken und wiederverwendbare Bausteine verbleiben bei Websora und dürfen auch für andere Projekte genutzt werden. Eingesetzte Drittkomponenten (z. B. Open-Source-Software, Schriften) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 10 Drittleistungen, Hosting und Wartung
(1) Hosting, Domains, Lizenzen, Stockmaterial und sonstige Drittleistungen sind nicht im Werkpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, und werden gesondert berechnet bzw. vom Auftraggeber selbst beschafft.
(2) Für den Betrieb, die Sicherheit, Aktualisierung, Backups und Pflege der Website nach Übergabe ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag besteht.
§ 11 Gewährleistung
(1) Websora übernimmt keine Garantie. Insbesondere besteht keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, für Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Conversion-Raten, eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder die Fehlerfreiheit in jeder denkbaren Hard- und Softwareumgebung.
(2) Bei berechtigten, fristgerecht gerügten Mängeln leistet Websora nach eigener Wahl Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Auftraggeber im gesetzlichen Rahmen mindern. Weitergehende Mängelansprüche werden gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf nachträglichen Änderungen, unsachgemäßer Nutzung, Eingriffen Dritter, unterlassenen Updates oder vom Auftraggeber gelieferten Inhalten beruhen.
§ 12 Haftung
(1) Websora haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Websora nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist insgesamt der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.
(4) Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust, Betriebsunterbrechung sowie mittelbare und Folgeschäden.
(5) Für den Verlust von Daten haftet Websora nur, soweit der Auftraggeber eine ordnungsgemäße, regelmäßige Datensicherung durchgeführt hat und die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederherstellbar gewesen wären.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Websora. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Ausfall von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastruktur, behördliche Maßnahmen) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 14 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Vertrages. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig oder nachweislich auf rechtmäßigem Wege anderweitig bekannt sind.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Soweit Websora im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien auf Wunsch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 16 Referenznennung
Websora ist berechtigt, das erstellte Projekt sowie Name und Logo des Auftraggebers zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (z. B. im eigenen Portfolio) zu nennen und darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Websora.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen Websora an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Bei Fragen zu diesen AGB: websora.website@gmail.com · +49 69 66779755
Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig und branchenüblich erstellt, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Vor dem produktiven Einsatz empfehlen wir eine Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.